In nicht immer eindeutigen und zum Teil auch strittigen Fällen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist die intensive Begutachtung in Form einer denkmalfachlichen Stellungnahme hilfreich. Das Bauwerk oder auch die städtebauliche Struktur kann so detailliert hinsichtlich einer unter Umständen vielschichtigen Denkmaleigenschaft beurteilt werden. In der Regel ist – insbesondere zur Beurteilung einer nicht eindeutigen Denkmaleigenschaft – eine umfassende bauhistorische Quellenrecherche Teil eines denkmalfachlichen Gutachtens.